3 Mitglieder für die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
Der Schweizerische Bundesrat sucht:
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Fachliche Unterstützung der Kommission und der Geschäftsstelle
- Prüfung der Grundrechtskonformität von freiheitsentziehenden Massnahmen im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen in Einrichtungen des Freiheitsentzuges in der Schweiz
- 10 bis 15 Einsätze von durchschnittlich 1 bis 2 Tagen (inkl. Sitzungen) pro Jahr
- Teilnahme an den 5 Plenarversammlungen pro Jahr
- Diskussion und Verabschiedung der Kommissionsberichte und der Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden mit dem Ziel, die Behandlung der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern und Folter und anderen Formen unmenschlicher oder erniedrigender Misshandlungen vorzubeugen
Das macht Sie einzigartig
- Breites Fachwissen in den Bereichen der Grund- und Menschenrechte
- Expertise in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Gesundheitsversorgung; Pflege und Betreuung (insbesondere in Alters- und Pflegeeinrichtungen und/oder in Einrichtungen für behinderte Menschen), Migration oder Straf- und Massnahmenvollzug
- Leitungserfahrung in den genannten Bereichen ist von Vorteil
- Expertenerfahrung aus einem Engagement in einer nationalen oder internationalen Überprüfungskommission bzw. in einer NGO ist ebenfalls von Vorteil
- Sehr gute Kenntnisse von zwei Amtssprachen und des Englischen, gute Kenntnisse der dritten Amtssprache, Kenntnisse weiterer Fremdsprachen sind von Vorteil (aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Kommission sind insbesondere Kandidaturen aus der französisch- und italienischsprachigen Schweiz erwünscht)
- Keine aktuelle Berufstätigkeit, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben der NKVF führen könnte
- Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, Argumentations- und Verhandlungsgeschick
Fragen zur Stelle
Beatrice Kalbermatter Stv. Chefin SMV+41 58 46 24183
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Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wurde vom Bund im Anschluss an die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) geschaffen.
Die NKVF erfüllt ihre Aufgaben unabhängig. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die für vier Jahre vom Bundesrat gewählt werden. Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat.
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#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
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#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
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#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
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Beatrice KalbermatterStv. Chefin SMV
+41 58 46 24183
Nachricht sendenZusätzliche Informationen
Bewerbungsunterlagen können bis zum 10.12.2024 per Mail bei info.smv@bj.admin.ch eingereicht werden.
Für die Vorstellungsgespräche in Bern sind folgende Daten vorgesehen: 23.01.2025 und 27.01.2025.
Auskünfte zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Beatrice Kalbermatter, stv. Chefin Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesamt für Justiz, Tel. 058 462 41 83.
Auskünfte zur Tätigkeit der NKVF erhalten Sie von Frau Livia Hadorn, Geschäftsführerin der NKVF, Tel. 058 467 65 49.
Lohnklasse: Entschädigung durch Taggelder (gemäss RVOV, SR. 172.010.1)