Mitglied UBI
UBI
Diesen Beitrag können Sie leisten
- An rund 10 Tagen im Jahr an den publikumsöffentlichen Beratungen der UBI in Bern teilnehmen, Beschwerden gegen Radio- und Fernsehbeiträge im 9er-Gremium juristisch beurteilen und offen für Gutheissung oder Abweisung stimmen
- UBI-Beratungen vorbereiten und insb. Referate in den zugewiesenen Beschwerdefällen verfassen
- Weitere Mitwirkung bei Zirkularbeschlüssen sowie bei der Wahl und Aufsicht über die Ombudsstellen der privaten Rundfunkveranstalter
Das macht Sie einzigartig
- Juristische oder vergleichbare akademische Ausbildung
- Mehrjährige Erfahrung im journalistischen Bereich oder vergleichbare Kenntnisse der Medien
- Unabhängigkeit gemäss den gesetzlichen Anforderungen an die ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes
- Sehr gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache
- Integrität, Gewissenhaftigkeit, Entscheidungsstärke und Leistungsbereitschaft
Auf den Punkt gebracht
Im grundsätzlich kostenlosen Beschwerdeverfahren vor der UBI kann das Publikum Inhalte von elektronischen Medien im Interesse der Allgemeinheit rechtlich beurteilen lassen. Als Mitglied der UBI zählen Ihre Argumente und Ihre Stimme für den Ausgang der Beschwerdeverfahren. Die Mitglieder der UBI werden durch den Bundesrat gewählt. Bei der Zusammensetzung der UBI sind die Anforderungen an Ausgewogenheit und Unabhängigkeit zu berücksichtigen (Artikel 57e Absätze 2 und 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes; (RVOG, SR 172.110).
Fragen zur Stelle
Philipp Dannacher +41 58 46 01777Nachricht senden
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Philipp Dannacher+41 58 46 01777
Nachricht sendenAuf den Punkt gebracht
Im grundsätzlich kostenlosen Beschwerdeverfahren vor der UBI kann das Publikum Inhalte von elektronischen Medien im Interesse der Allgemeinheit rechtlich beurteilen lassen. Als Mitglied der UBI zählen Ihre Argumente und Ihre Stimme für den Ausgang der Beschwerdeverfahren. Die Mitglieder der UBI werden durch den Bundesrat gewählt. Bei der Zusammensetzung der UBI sind die Anforderungen an Ausgewogenheit und Unabhängigkeit zu berücksichtigen (Artikel 57e Absätze 2 und 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes; (RVOG, SR 172.110).
Mit Expertise in die Zukunft.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beurteilt Beschwerden gegen den Inhalt redaktioneller Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter sowie Beschwerden im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verweigerung des Zugangs zum Programm. Die UBI ist gerichtsähnlich organisiert.
Weiter ZurückDas bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
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#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
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#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
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Fragen zur Stelle
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Nachricht sendenZusätzliche Informationen
Anstellungsart: Jeweils für 4 Jahre, mit einer Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren
Lohnklasse: Honorar gemäss Anhang 2 Ziffer 2 RVOV (und Art. 8p und 8q RVOV)