Ordentliche Richterin / Ordentlicher Richter mit Hauptsprache Deutsch
Bundesstrafgericht
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Sie sind – gemäss Zuteilungsentscheid des Plenums – als ordentliche Richterin bzw. ordentlicher Richter an der Beschwerdekammer oder der Strafkammer tätig.
- Sie erarbeiten Berichte sowie Entwürfe von Urteilen und Entscheiden.
- Sie nehmen an den Vorbereitungssitzungen für Debatten, den Debatten selbst und an den Beratungen teil.
- Sie verfassen die Erwägungen für die Urteile und Entscheide.
Das macht Sie einzigartig
- Sie verfügen über einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften und vorzugsweise ein Anwaltspatent.
- Sie sind eine erfahrene Juristin / ein erfahrener Jurist mit fundierten Kenntnissen namentlich im Strafrecht, im Strafprozessrecht und in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
- Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in der Strafjustiz oder in Bereichen, die in die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts fallen.
- Sie haben Erfahrung in der Debattenführung.
- Sie überzeugen durch hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Führungskompetenz.
- Sie arbeiten effizient und sind belastbar.
- Ihre Hauptsprache ist Deutsch und Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache; passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache sind von Vorteil.
- Sie haben die Schweizer Staatsangehörigkeit.
Auf den Punkt gebracht
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahlen.
Die gerichtsinterne Zuteilung an die Abteilungen liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Gerichts.
Fragen zur Stelle
Alberto Fabbri Präsident des Bundesstrafgerichts+41 58 480 68 68
Nachricht senden
Fragen zur Bewerbung
Anne Dieu Sekretärin der Gerichtskommission+41 58 322 94 26
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Anne DieuSekretärin der Gerichtskommission
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Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahlen.
Die gerichtsinterne Zuteilung an die Abteilungen liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Gerichts.
Das macht uns aus
Das Bundesstrafgericht ist ein eidgenössisches Gericht, das sich aus einer Strafkammer, einer Beschwerdekammer und einer Berufungskammer zusammensetzt. Es hat seinen Sitz in Bellinzona.
Die Vielfalt der vom Bundesstrafgericht behandelten Themen, die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden aus verschiedenen Sprachregionen der Schweiz und die gelebte Mehrsprachigkeit tragen zu seiner Einzigartigkeit bei und machen die Arbeit abwechslungsreich und interessant.
Das Bundesstrafgericht verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und bietet sehr gute Arbeitsbedingungen, einschliesslich der Möglichkeit zum Homeoffice.
Das bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Fragen zur Stelle
Alberto FabbriPräsident des Bundesstrafgerichts
+41 58 480 68 68
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Anne DieuSekretärin der Gerichtskommission
+41 58 322 94 26
Nachricht sendenZusätzliche Informationen
Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei. In Anbetracht der angekündigten Rücktritte sind unter den ordentlichen Richterinnen und Richtern am Bundesstrafgericht momentan die SVP, die Grünliberale Partei und – in geringerem Masse – die SP untervertreten.
Bewerbungsfrist:
7. Januar 2026
Eintrittsdatum:
1. Juni 2026
Entlöhnung:
Lohnklasse 33 (je nach Alter und Erfahrung, vgl. Art. 5 der Richterverordnung, SR 173.711.2)
Die nächsten Schritte
- Bewerbung mit komplettem Bewerbungsdossier einschliesslich Angabe von mehreren Referenzpersonen mit Telefonnummer, Publikationsliste, Straf- und Betreibungsregisterauszug
- Prüfung der Bewerbungen durch die Subkommission
- Anhörung in der Plenarkommission
- Empfehlung an die parlamentarischen Fraktionen
- Vorschlag der Gerichtskommission
- Wahl in der Frühjahrssession 2026