Der Entscheid über die Gewährung von Asyl in der Schweiz stützt sich massgeblich auf die Ergebnisse mündlicher Befragungen und Anhörungen. Die Asylsuchenden werden von einem/einer Befrager/in des Staatssekretariates für Migration interviewt. Nebst dem Dolmetscher ist ein/e Rechts- und/oder Hilfswerkvertreter/in anwesend, welche/r die gesetzeskonforme Durchführung der Anhörung überwacht....