Chef/-in Sektion Dublin & Rückkehr in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz
Staatssekretariat für Migration SEM
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Die Sektion in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht leiten, Ziele festlegen und für deren Erreichung verantwortlich sein
- Die Dublin-out-Verfahren, Rückübernahmeersuchen und Rückführungen unter Einhaltung der rechtlichen Grundladen koordinieren, in Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden und den Kantonen die Wirksamkeit sicherstellen
- Die Rückführungen mit den Dublin-Staaten und Herkunftsstaaten sowie die Sonderverfahren (Mehrfachgesuche, Familienzusammenführungen usw.) überwachen, die Rückkehrprozesse durch regelmässige Reportings und Auswertungen analysieren und optimieren
- Interne und interdepartementale Arbeitsgruppen leiten oder darin Einsitz nehmen sowie bei der Erarbeitung von gesetzlichen und strategischen Entscheidungsgrundlagen mitwirken
- Sondersaufgaben im Auftrag der Leitung übernehmen
Das macht Sie einzigartig
- Universitätsabschluss (Master) oder gleichwertige Ausbildung, vorzugsweise in Politikwissenschaften oder Rechtswissenschaften
- Mehrjährige Erfahrung im Bereich Migration, Asyl und/oder Dublin mit ausgezeichneten Kenntnissen des Verwaltungsverfahrens. Interesse an den Zusammenhängen und Entwicklungen im nationalen und internationalen Migrationskontext
- Führungskompetenz, organisatorisches Talent und Koordinationsfähigkeit
- Hohe Flexibilität, Offenheit für Veränderungen und ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- Hervorragende persönliche und soziale Kompetenzen, analytisches Denken sowie fliessende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und der englischen Sprache
Fragen zur Stelle
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Fragen zur Bewerbung
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Nachricht sendenMigration bewegt
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für alle migrationsrechtlichen Belange in der Schweiz. Der Direktionsbereich Asyl des SEM behandelt die in der Schweiz gestellten Asylgesuche. Die Sektion Dublin und Rückkehr der Asylregion Tessin und Zentralschweiz
ist zuständig für die Umsetzung der Dublin-Verordnung und der bilateralen Rückübernahmeabkommen, fördert die freiwillige Rückkehr und unterstützt die kantonalen Behörden beim Vollzug der Wegweisungen.
Das bieten wir
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